Grundlinien der Philosophie des Rechts

Die Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse sind ein im Oktober 1820 erschienenes[1] Werk des deutschen Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Es sollte ursprünglich als begleitendes Lehrbuch zu Hegels Vorlesungen zur Rechtsphilosophie an der Berliner Universität dienen. Es gilt als zentrale Darstellung von Hegels Philosophie des objektiven Geistes neben dem entsprechenden Abschnitt seiner Enzyklopädie und diversen Vorlesungsmitschriften.

Was Hegel unter „Rechtsphilosophie“ fasst, entspricht dem Inhalt dessen, was er als „objektiven Geist“ bezeichnet, also der Verwirklichung des freien Willens im Bereich des Sozialen. Der Ausdruck „Recht“ ist dabei sehr weit gefasst und umfasst alles, was als System allgemeiner Normen das Zusammenleben sich gegenseitig anerkennender Individuen ermöglicht und dadurch nach Hegels Auffassung erst die Verwirklichung der Freiheit des Willens ermöglicht. Dementsprechend ist der Grundbegriff der Grundlinien der des „Daseins des freien Willens“, dessen begriffliche Entwicklung innerhalb des hegelschen Systems am Ende der Philosophie des subjektiven Geistes steht. Dieses Dasein weist drei Momente auf: das „abstrakte Recht“ (entspricht dem, was allgemein unter Naturrecht gefasst wird), die „Moralität“ (also des vermeintlich autonomen Handelns) und die „Sittlichkeit“, also soziale Ordnungen, in denen dem Menschen die richtigen Handlungsoptionen konkret gegeben sind. Zentral ist dabei die Darstellung einer politischen Ordnung, in der für Hegel die Freiheit vollkommen verwirklicht ist.

  1. Das Originaltitelblatt trägt die Jahreszahl 1821, weil Hegel befürchtete, die Veröffentlichung würde sich aufgrund der Zensur verzögern. Vgl. Christian Topp, Philosophie als Wissenschaft, Berlin: De Gruyter, 1982, S. XX.

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